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Weitere Modelle in unserem Shop!

 

Wir führen auch Zubehör u.a. von:          SHIN YO, HIGHSIDER,       BOS, TAKKONI, AKRAPOVIC,

           EAGLE (MACH7), COBRA,    KELLERMANN,    MOTOGADGET,     KOSO, RJ (Ölthermometer),      MRA, MOTACC

 

              Roller-Spiegel: ab  15,00 €  (mit 8mm Gewinde)    Motorrad-Spiegel: ab 15,95 € (mit 10mm Gewinde)


Es gibt verschiedene Ausführungen von Spiegeln. Für die  linke & rechte Lenkerseite, mit  Links,- oder Rechtsgewinde. Einige Modelle sind auf der rechten Lenkerseite mit einem Linksgewinde oder auf der linken Lenkerseite mit einem Rechtsgewinde ausgestattet. Letzteres trifft z.B. auf viele Yamaha-Modelle zu.

Daher führen wir in unserem Programm:

Adapter mit 10mm Linksgewinde auf Rechtsgewinde & umgekehrt, sowie

Adapter mit  8mm Gewinde auf 10mm Gewinde & umgekehrt.                UVP: ab 4,50 €

 

 

HINWEIS:
Nach StVZO §56 benötigt in Deutschland jedes Kraftfahrzeug, zu denen auch Mofas gehören, mindestens einen auf der linken Fahrzeugseite angebrachten Spiegel.

ANZAHL:
Die Anzahl der Spiegel hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:

Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, sie so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrer nach rück- und seitwärts alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Krafträder, die vor dem 1.1.90 zugelassen worden sind, genügt ein Rückspiegel links. Die Größe der spiegelnden Fläche muß mindestens 60 cm² betragen.

GRÖSSE:
Die Größe der spiegelnden Fläche,

die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.
Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.

PRÜFZEICHEN:
Spiegel mit Prüfzeichen erfüllen automatisch alle oben genannten Bedingungen.

  • Bei Fahrzeugen die nach EG-Recht zugelassen sind (ab 01.10.2005) müssen Spiegel mit Prüfzeichen montiert sein.
  • Fahrzeuge mit ABE Zulassung (vor 01.10.2005) müssen lediglich Spiegel verwenden die den oben genannten Kriterien genügen.

 

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